Rahmenverträge zum Bezug von Adobe Produkten an der Universität zu Köln
Adobe ETLA - NRW Landesrahmenvertrag (Mietlizenzen)
Lizenzart: Miete
Lizenzierungszeitraum: Ab Bestelldatum bis zum 08.02.2019 (die Produkte müssen immer für die gesamte Restlaufzeit bis zum Vertragsende abgenommen werden).
Berechtigte: Einrichtungen der Universität zu Köln
Upgrades: Es darf immer die jeweils aktuellste Version der Software eingesetzt werden.
Home Use: nein (die Software darf ausschließlich auf dienstlichen Geräten installiert werden)
Bestellung: über den Software-Shop der Universität zu Köln
Produkte und Preise:
Die Preise in der Tabelle verstehen sich pro Lizenz und Jahr. Im Software-Shop werden die Preise monatsgenau an die jeweilige Restlaufzeit des Vertrags angepasst.
Bitte beachten Sie, dass bei der Bestellung zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € pro Lizenz erhoben wird.
Produkt | Preis (netto pro Lizenz und Jahr) |
---|---|
Acrobat | 29,30 € |
CC Complete | 143,20 € |
After Effects | 73,26 € |
Premiere Pro | 73,26 € |
InCopy | 73,26 € |
Audition | 73,26 € |
Dreamweaver | 73,26 € |
Flash Pro | 73,26 € |
InDesign | 73,26 € |
Illustrator | 73,26 € |
Muse | 73,26 € |
Photoshop | 73,26 € |
Lightroom | 24,42 € |
Photoshop Elements | 12,20 € |
Premiere Elements | 12,21 € |
Captivate | 48,84 € |
Presenter | 34,19 € |
Auszug aus den Lizenzbestimmungen:
- Es handelt sich um Mietlizenzen. Das Nutzungsrecht endet am 08.02.2019.
- Die Lizenzierung erfolgt Geräte-basiert. Pro Gerät ist jeweils eine Lizenz zu bestellen.
- Der Hauptbenutzer des Computers, auf dem die Software installiert ist, verfügt über ein Zweitinstallationsrecht. Das heißt, er darf die Software zusätzlich auf einem tragbaren Dienstrechner installieren. Die Software auf dem tragbaren Computer darf nicht zur selben Zeit genutzt werden wie auf dem Hauptcomputer.
- Die Virtualisierung der Produkte auf Servern ist unter folgenden Bedingungen gestattet: Es muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, dass (a) die virtuelle Applikation nur von einem bestimmten Computer, welchem eine Lizenz fest zugewiesen ist, ausgeführt werden kann bzw. nur diesem Computer zur Verfügung gestellt wird, und (b) die Anzahl an Computern, die eine virtuelle Applikation nutzen, zu keinem Zeitpunkt die Anzahl an bestehenden Lizenzen übersteigt. Sollte eine Zuweisung von Lizenzen zu bestimmten Computern gemäß Unterpunkt (a) nicht möglich sein, muss die maximale Anzahl an Computern, welche Zugriff auf die virtuelle Applikation haben, lizenziert werden.
- Die Nutzung der Produkte auf privaten Geräten ist nicht gestattet.
- Sprach- und Plattformwechsel sind möglich.
Adobe CLP-Vertrag (Kauflizenzen - eingeschränktes Produktportfolio)
Lizenzart: Kauf
Berechtigt: Einrichtungen der Universität zu Köln
Verfügbare Produkte: unter anderem Acrobat Professional, Premiere Elements und Photoshop Elements
Bestellung: über den Software-Shop der Universität zu Köln
Upgrades: Upgrade-Lizenzen sind nicht verfügbar. Stattdessen kann für aktuelle Programmversionen Software-Wartung ("Upgrade-Plan") erworben werden. Ein Upgrade-Plan ist im Software-Shop am Piktogramm "Schraubenschlüssel" erkennbar. Der Upgrade-Plan muss immer zeitgleich mit der Vollversion bestellt werden.
Auszug aus den Lizenzbestimmungen:
- Jede Einrichtung muss die Anzahl der installierten Programme dokumentieren und diese Aufzeichnungen für die Dauer von zwei Jahren nach Ende des Vertrages aufbewahren. Der Hersteller hat das Recht, nach einer Vorankündigung die Anzahl der installierten Programme in der Einrichtung zu überprüfen.
- Es besteht ein Zweitinstallationsrecht: Der Hauptbenutzer eines Computers, auf dem die Software lokal installiert ist, kann die Software zusätzlich auch auf einem tragbaren Computer installieren. Die Software darf jedoch nie gleichzeitig auf beiden Computern benutzt werden. Hauptbenutzer bedeutet, dass der PC wenigstens zu 80% von diesem Beschäftigten benutzt wird.
- Betriebssystemwechsel ist möglich,
- aber: kein Sprachwechselrecht.
Kontakt
Bei Fragen und für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an den
RRZK-Helpdesk