Freischaltung des Uni-Accounts
Inhalt
Beantragung von PKZ und PIN
Zur Freischaltung des Uni-Accounts mit Basisberechtigungen über ein Webformular ist ein Zahlenpaar bestehend aus PKZ (persönliches Kennzeichen) und PIN (persönliche Identifikationsnummer) erforderlich.
Webformular zur Freischaltung des Uni-Accounts
Wissenschaftlichen Mitarbeitern sowie Wissenschaftlichen und Studentischen Hilfskräften der Universität zu Köln (zum Teil auch im Bereich des Uni-Klinikums) werden PKZ und PIN automatisch per Brief von dem Benutzerbüro des RRZK an ihre Dienstadresse gesandt, sobald diese von der Verwaltung mitgeteilt wurden. Gegebenenfalls wenden Sie sich bitte an das Benutzerbüro. Ein formeller Antrag ist dann nicht mehr erforderlich.
Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter der Universität zu Köln und Mitarbeiter anderer Hochschulen oder Studenten mit Projektarbeit, soweit sie diese nicht im Rahmen einer Anstellung als SHKs ausführen, müssen einen schriftlichen Antrag an das Benutzerbüro des RRZK stellen. Dieser muss vom Institut bestätigt werden. Anschließend werden PKZ und PIN zur Freischaltung zugesandt.
Mitarbeiter der umliegenden Lehrkrankenhäuser können nur als Angehörige der Universität einen Account erhalten. Zu dieser Gruppe gehören nach dem HG NRW neben den Mitarbeitern, Studierenden, Zweit- und Gasthörern ausserplanmäßige Professoren, Honorarprofessoren, Lehrbeauftragte, Privatdozenten und Gastwissenschaftler und so weiter.
Schicken Sie den Antrag zur Bestätigung bitte an das Studiendekanat der Universität zu Köln z.Hd. Herrn Dr. Ch. Stosch, (Gebäude 42), Joseph-Stelzmann-Str. 20, 50931 Köln.
Weiterhin werden Accounts auch zur Bearbeitung wissenschaftlicher Projekte mit einem Institut/Seminar oder Lehrstuhl der Universität zu Köln vergeben. Dies ist dann im Antrag durch den Projektpartner der Universität zu Köln zu bestätigen.
Gültigkeitsdauer
Allgemein:
Uni-Accounts mit Basisberechtigung sind in der Regel so lange gültig, wie der betreffende Mitarbeiter an der Uni Köln tätig ist. Bei wissenschaftlichem Personal ist durch Übertragung der notwendigen Daten durch die Verwaltung eine Verlängerung nicht erforderlich. Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter müssen die Verlängerung selbst beantragen, da keine entsprechenden Daten an das ZAIK/RRZK geliefert werden können. Einen Monat vor Ablauf des Accounts wird automatisiert eine Mail an "Benutzerkennzeichen@uni-koeln.de" geschickt und auf einen erforderlichen Verlängerungsantrag hingewiesen.
Professoren:
Da die Personaldaten von Professoren noch drei Jahre nach Erreichen der Altersgrenze als Emeriti von der Verwaltung weitergeführt werden, bleiben deren Accounts solange automatisch bestehen. Dies muss nicht der Fall sein für außerplanmäßige Professoren. Gegebenenfalls muss nach einem Hinweis (per E-Mail) bezüglich des Ablauf des Accounts ein schriftlicher Verlängerungsantrag gestellt werden.
Privatdozenten und Zeitverträge:
Personen, die über befristete Verträge beschäftigt sind, dazu zählen unter anderem auch Privatdozenten, müssen nach einem Hinweis (per E-Mail) bezüglich des Ablaufs des Accounts einen schriftlichen Verlängerungsantrag stellen. Dies kann unter Umständen jedes Jahr erneut der Fall sein.
Vertragsunterbrechungen:
Personen, die über befristete Verträge beschäftigt sind (dazu zählen insbesondere auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte) und deren Vertrag für eine begrenzte Zeit ausgesetzt wird, zum Beispiel wegen eines Praktikums oder Auslandsaufenthalts, müssen einen schriftlichen Verlängerungsantrag stellen, der vom Institutsleiter unterschrieben und mit dem Institutsstempel versehen werden muss.
Verlängerung nach Antreten des Ruhestandes: Wissenschaftliche Mitarbeiter können nach Erreichen des Ruhestands gegebenenfalls ihr Account verlängern. Dazu muss ein schriftlicher Verlängerungsantrag gestellt werden, der vom Institutsleiter begründet und befürwortet werden muss.
Sperrung und Löschen abgelaufener Accounts
Wird ein Account nicht verlängert, wird er nach mehreren E-Mails an den Inhaber gesperrt, nach einer weiteren Frist dann endgültig gelöscht. In der Sperr-Phase, in der E-Mails nicht mehr gelesen werden können, wird der E-Mail-Eingang verhindert und der Absender erhält eine Mitteilung mit dem Inhalt: Dieser Account steht zur Loeschung an / This account is scheduled to be deleted.
Mit dem Ablauf des Accounts erlischt auch die dazugehörige E-Mail-Adresse "benutzerkennzeichen@uni-koeln.de". Eine automatisierte Weiterleitung von Mail an abgelaufene E-Mail-Adressen ist nicht möglich.
Hinweise
- Der Missbrauch eines Benutzerkennzeichens geht zu Lasten des betreffenden Benutzers.
- Benutzerkennzeichen anderer Institute der Universität zu Köln haben im RRZK keine Gültigkeit.
- Für Veranstaltungen und Gäste können Uni-Einrichtungen bis zu 10 Gast-Accounts mit reduzierten Nutzungsmöglichkeiten für maximal einen Monat beantragen.
Kontakt
Bei Fragen und für eine individuelle Beratung erreichen Sie uns per E-Mail: Benutzerbüro
Adresse:
Benutzerbüro (Dispatch)
Rechenzentrum,
Gebäude 341
Berrenrather Str. 136
1. Obergeschoss
Raum 1.02
50937 Köln
Tel.: (0221) 470-4053
Fax: (0221) 470-5881
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 10.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.45 Uhr
Freitag 10.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.15 Uhr

