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Meldung einer Personalveränderung

Bitte beachten Sie, dass:

  • die Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen frühzeitig, also mindestens 5 Tage vor Ablauf der Befristung, gemeldet wird.
  • bei neuen Mitarbeitenden eine Vorlaufzeit von 10 Arbeitstagen benötigt wird.

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