Öffnung der Firewall für Netzdienste
Jedes Institut ist durch einen eigenen Regelsatz der Firewall geschützt. Wird ein Zugriff von außen benötigt, beispielsweise um einen Dienst anzubieten, können die Netzbeauftragten eine Öffnung der Firewall für diesen Dienst beantragen. Bitte geben Sie dazu folgende Informationen an:
- den Dienst, der angeboten werden soll
- das benötigte Protokoll (TCP oder UDP),
- die Quelle des Zugriffs (ein bestimmtes Institut, unser WLAN, unser VPN, das gesamte UKLAN oder weltweit, beziehungsweise ein bestimmter Netzbereich)
- das Ziel des Zugriffs (welche Rechner im Institut oder gar der ganze Netzbereich) mit Angabe der benötigten Portnummern
Die Nutzung mancher Dienste muss bei uns angemeldet werden, da für sie eine Anpassung der Firewall durchgeführt werden muss. Dazu zählen:
- AFS
- Citrix zur Universitätsbibliothek
- Active Directory (rrzk/wiso/jura)
- VPN zu anderen Universitäten
Aktuell:
Informationen zu Tools für kollaboratives Arbeiten im Homeoffice
Kontakt
Bei Fragen und für individuellen Support wenden Sie sich bitte an den
RRZK-Helpdesk