Regelungen zur Veröffentlichung von Webseiten beim RRZK
Zulassung
Die Veröffentlichung von Webseiten ist für Einrichtungen der Universität zu Köln kostenlos. Zu den Einrichtungen zählen
- Institute,
- Seminare,
- Organe,
- Kommissionen,
- Verwaltungsstellen,
- sonstige Einrichtungen, die im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt werden,
- Fachschaften,
- Studentische Einrichtungen (Auskünfte zur Matrikel der studentischen Vereinigungen erteilt Frau Macri (Tel. (0221) 470-6550), Abteilung 11 der Universitätsverwaltung)
Einen formellen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen. Es genügt, wenn Sie einen gültigen Account der Universität zu Köln haben. Das RRZK oder die jeweiligen Web-Beauftragten richten anschließend auf dem Webserver einen Bereich für Ihre Webseiten ein.
Informationspflicht
Das RRZK publiziert alle organisatorischen und technischen Änderungen entweder im Internet oder teilt sie per E-Mail mit. Die Angehörigen der Universität zu Köln sind außerdem gemäß §4 Absatz 2 der Benutzungsordnung dazu verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren. Weitere wichtige Informationsquellen sind:
- die Mailingliste "betrieb-aktuell"
- die Mailingliste "rrzk-webprojekte" (nur für Betreiber/innen von Webprojekten)
- die aktuellen Meldungen des RRZK
Weitere Regelungen
- Betriebsregelung für Veröffentlichungen auf den Webservern des RRZK
- Besondere Regelungen zum Betrieb dynamischer Webprojekte
- Wichtige Regeln für Datei- und Verzeichnisnamen sowie Konventionen für die Erstellung von Webseiten
- Corporate Design der Universität zu Köln
- Zulassungsbestimmungen zur Veröffentlichung von Webseiten am RRZK
- Hinweise zur Gestaltung barrierefreier Webseiten
- Rechtstipps für das Publizieren auf den Webservern der Universität zu Köln
Aktuell:
Informationen zu Tools für kollaboratives Arbeiten im Homeoffice
Kontakt
Bei Fragen und für individuellen Support wenden Sie sich bitte an den
RRZK-Helpdesk