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Allgemeine Hinweise zu Microsoft-Produkten und -Programmen

Das RRZK übernimmt die Verwaltung der Rahmenverträge und bietet Einrichtungen der Universität zu Köln Beratung beim Kauf und der Lizenzierung von Microsoft-Produkten an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine inhaltliche Beratung zu Microsoft-Produkten anbieten können.

Lizenzbestimmungen für Microsoft-Produkte

Die vollständigen Nutzungsbedingungen für Microsoft-Produkte können Sie dem Dokument "Microsoft Product Terms" entnehmen. Dieses Dokument können Sie in verschiedenen Sprachen in der jeweils aktuellsten Fassung auf den Microsoft-Webseiten abrufen:

Microsoft-Produktbedingungen (Product Terms)


Neben den allgemeinen Lizenzbedingungen des RRZK gelten für Microsoft-Produkte unter anderem folgende Regelungen:

  • Downgrade-Recht: Sowohl über den Microsoft-Select-Plus-Vertrag als auch über den Microsoft-Campusvertrag erhalten Sie versionsspezifische Lizenzen. Das bedeutet, es wird immer die neueste Version lizenziert. Dennoch darf statt der lizenzierten aktuellen Version auch eine ältere benutzt werden. Es gelten dabei jedoch trotzdem die Nutzungsbedingungen der lizenzierten aktuellen Version.

     

  • Keine Entbundelung von Microsoft-Office-Suiten: Office-Suiten werden jeweils als ein Produkt lizenziert. Die einzelnen Anwendungen wie Word oder Excel dürfen nur zusammen auf einem Rechner installiert und nicht auf mehrere Rechner verteilt werden.

     

  • Client-Access Lizenzen (CAL): Für Server-Produkte werden neben der Serverlizenz zusätzlich Client Access Lizenzen (CAL), also Zugriffsrechte, benötigt.

    Bei Benutzung mehrerer Serversoftwareprodukte, wie zum Beispiel Windows Server und SQL Server, müssen auch unterschiedliche Zugriffslizenzen, zum Beispiel Windows Server CAL und SQL CAL, erworben werden. Auch die Benutzung bestimmter Dienste kann zusätzliche CALs erfordern, zum Beispiel sind für den Zugriff auf die Windows Server 2012 Remote Desktop Services (RDS) zusätzlich Windows Server 2012 RDS CALs erforderlich.

    Zwei Lizenzierungsmodelle sind möglich: Mit einer Nutzer-CAL kann ein Nutzer von einem beliebigen Gerät auf die Serversoftware zugreifen. Mit einer Geräte-CAL kann ein beliebiger Nutzer von dem lizenzierten Gerät auf die Serversoftware zugreifen (gilt für alle "gleichartigen" Server im Netz, zum Beispiel gilt eine "Device CAL" Lizenz für Windows Server 2012 für alle Windows Server 2012 im Netz). Zusätzlich müssen die CALs immer der Server Version entsprechen. Bei einem Upgrade der Server Version müssen neue CALs für die neue Server Version erworben werden.

    Das Campus Agreement schließt auch die MS Core CAL Suite mit ein. Die Core CAL beinhaltet: Windows Server CAL, Exchange Server Standard CAL, SharePoint Server Standard CAL sowie Configuration Manager Server CML und die Lync Server Standard CAL und das Produkt System Center Endpoint Protection.

     

  • Windows-Basislizenzen: Windows-Betriebssysteme aus den Programmen Microsoft Select Plus und dem Microsoft Campus Agreement sind grundsätzlich Upgrade-Lizenzen, die das Vorhandensein einer entsprechenden Windows-Basis-Betriebsystemlizenz voraussetzen.

    Grundsätzlich wird empfohlen, neue Rechner mit einem vorinstallierten Betriebssystem (OEM-Lizenz) als Basislizenz zu beschaffen. Bei "leeren" Rechnern können so genannte "System-Builder-Lizenzen" auch nachträglich über den Select-Plus-Vertrag als Basislizenzen beschafft werden.

  • Lizenzverschmelzung bei Upgrade: Wird ein Upgrade eines Produktes erworben, so bilden die alte Version und das Upgrade eine Einheit, für die die Lizenz gilt. Die alten Versionen müssen daher aufgehoben werden (sie dürfen insbesondere nicht weitergegeben oder verkauft werden).

    Ebenso verschmelzen bei Desktop-Betriebssystemlizenzen Upgrade- und Basislizenz zu einer Einheit, so dass Lizenzen, die einmal als Basis für ein Upgrade verwendet wurden, anschließend keinem neuen Gerät mehr zugewiesen werden können.

  • Dokumentationspflicht: Sie sind verpflichtet, den gesamten Upgradepfad im Rahmen Ihres Lizenzmanagements zu dokumentieren und gegebenenfalls dem Hersteller gegenüber nachzuweisen.

  • Grundsätzlich gelten immer die produkt- und programmspezifischen End User License Agreements (EULA).

Aktuell:
Informationen zu Tools für kollaboratives Arbeiten im Homeoffice
Kontakt
Bei Fragen und für individuellen Support wenden Sie sich bitte an den RRZK-Helpdesk