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Regelungen zur Veröffentlichung von Webseiten beim RRZK

Zulassung

Die Veröffentlichung von Webseiten ist für Einrichtungen der Universität zu Köln kostenlos. Zu den Einrichtungen zählen 

  • Institute, 
  • Seminare, 
  • Organe, 
  • Kommissionen, 
  • Verwaltungsstellen,
  • sonstige Einrichtungen, die im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt werden,
  • Fachschaften,
  • Studentische Einrichtungen (Auskünfte zur Matrikel der studentischen Vereinigungen erteilt Frau Macri (Tel. (0221) 470-6550), Abteilung 11 der Universitätsverwaltung)

Einen formellen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen. Es genügt, wenn Sie einen gültigen Account der Universität zu Köln haben. Das RRZK oder die jeweiligen Web-Beauftragten richten anschließend auf dem Webserver einen Bereich für Ihre Webseiten ein. 

Informationspflicht

Das RRZK publiziert alle organisatorischen und technischen Änderungen entweder im Internet oder teilt sie per E-Mail mit. Die Angehörigen der Universität zu Köln sind außerdem gemäß §4 Absatz 2 der Benutzungsordnung dazu verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren. Weitere wichtige Informationsquellen sind:

Aktuell:
Informationen zu Tools für kollaboratives Arbeiten im Homeoffice
Kontakt
Bei Fragen und für individuellen Support wenden Sie sich bitte an den RRZK-Helpdesk